Ausgabe: 05 / gültig ab : 05.2019
Allgemeines:
Für alle vertraglichen Verpflichtungen von BIOANALYTICUM gegenüber dem Auftraggeber gelten, soweit nicht durch andere Vereinbarungen eingeschränkt, die nachstehend formulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend als AGB gezeichnet). Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung mit BIOANALYTICUM. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber diese AGB. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Der Begriff Bericht umfasst im Sinne dieser AGB alle von der BIOANALYTICUM erstellten Produkte wie z.B. Prüfberichte, Gutachten, Expertisen in jeder Übermittlungsform inklusive sämtlicher zugehörigen Tabellen etc.
Aufträge:
Aufträge werden in der Regel schriftlich erteilt. Im Falle einer mündlichen Auftragserteilung ist die BIOANALYTICUM berechtigt, den Inhalt des Vertrages durch schriftliche Bestätigung unter Zugrundelegung des im Bericht festgehaltenen Untersuchungsumfanges zu bestimmen. Erklärungen, Bestätigungen oder Zusagen von Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder schriftlichen Bestätigung. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot inklusive etwaiger Auftragsbestätigungen. Soweit Fristen für die Auftragsdurchführung bestimmt wurden, sind diese nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die BIOANALYTICUM ist berechtigt, Teile der Inspektionen im Unterauftrag bzw. als Auftrag zu vergeben. Der Auftraggeber ist vor der Annahme des Auftrages auf diesen Umstand hinzuweisen.
BIOANALYTICUM Institut für Mikrobiologie und Hygiene GmbH, ÄRZTEZENTRUM, Fuchsenweg 3, A-4320 Perg Tel.: 07262/57770-0, Fax: 07262/57770-11, E-Mail: office@hygiene.co.at, Web: www.hygiene.co.at, VKB-Bank Perg,
IBAN AT801860000014520001, BIC VKBLAT2l, DVR: 0812552, Landesgericht-Linz, FN 435600 p, UID-Nr.: ATU 69645627
Der Kunde haftet für alle Schäden, die auf eine unsachgemäße Beschaffenheit des Probenmaterials zurückzuführen sind. Der Kunde ist verpflichtet, auf alle ihm bekannten Fahrnisse hinzuweisen und der BIOANALYTICUM diese Hinweise schriftlich mitzuteilen.
Die Durchführung einer Prüfung durch BIOANALYTICUM erfolgt erst nach Erteilung eines Auftrages. Die BIOANALYTICUM ist berechtigt, die Durchführung von Prüfungen ohne Auftrag abzulehnen.
Scheitern der Auftragsdurchführung:
Sollte ein Dienstleistungsauftrag nach erfolgter Anreise trotz ordnungsgemäßer Terminvereinbarung nicht durchführbar gewesen sein, so wird ein entsprechender Ersatzbetrag im Ausmaß der entstandenen Kosten (Fahrtkosten, Personalaufwand, Probenmaterial, Beratung) in Rechnung gestellt.
Prüfungsdurchführung, Qualitätssicherung:
BIOANALYTICUM erbringt die Leistungen nach dem zur Zeit der Beauftragung geltendem Stand der Technik und unter Zugrundelegung branchenüblicher Sorgfalt. Nach Möglichkeit werden gesetzliche, genormte oder andere allgemein anerkannte Prüfverfahren angewendet. Der Wunsch nach speziellen Verfahren muss der BIOANALYTICUM bereits bei Angebotsanfrage mitgeteilt werden. Die BIOANALYTICUM hat das Recht, die Durchführung von Aufträgen abzulehnen, die ein objektives Ergebnis gefährden könnten oder von geringer Aussagekraft sind.
Der Kunde hat das Recht – sofern keine anderen gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen – bei den von ihm beauftragten Prüfungen anwesend zu sein. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten (organisatorischer Aufwand, Geheimhaltung) sind von ihm zu tragen.
Die BIOANALYTICUM ist vom österreichischen BMWA als Prüfstelle nach EN ISO 17025 akkreditiert. Der Akkreditierungsumfang kann zu Geschäftszeiten eingesehen werden. Auch eine Einsichtnahme in das QM-Handbuch ist gestattet.
Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen:
Die Preise routinemäßiger Leistungen (Prüfungen) sind in einem Leistungsverzeichnis festgehalten. Es besteht kein Anspruch auf einmal gewährte Rabatte. Das Leistungsverzeichnis kann ohne Vorankündigung angepasst werden, wobei der bei Auftragserteilung gültige Preis als vereinbart gilt. Nicht in der Liste enthaltene Leistungen werden gesondert berechnet. Auf Wunsch erhält der Kunde ein entsprechendes verbindliches Angebot.
Die Berichte der BIOANALYTICUM werden persönlich, per Post, per Paketdienst, per PDF-mail oder per Boten an den Auftraggeber übermittelt. Der Auftraggeber hat der BIOANALYTICUM bei Auftragserteilung eine Liefer- und Rechnungsadresse bekannt zu geben. Die BIOANALYTICUM kann die Lieferart frei wählen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Jeder Auftrag beinhaltet grundsätzlich ein Berichtsexemplar. Weitere Berichtsexemplare bzw. Lieferadressen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Rechnungen bis zu einem Rechnungsendbetrag von € 5.000 ,- sind 8 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zahlbar. Rechnungen mit einem Endbetrag von größer als € 5.000 ,- sind binnen 30 Tagen zu zahlen. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so ist die BIOANALYTICUM berechtigt, Zinsen in Höhe von 9% p.a. zu verlangen. Zusätzlich können noch Kosten für Mahnungen und die Durchsetzung von Rechtsansprüchen geltend gemacht werden. Die BIOANALYTICUM ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Lieferung weiterer beauftragter Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der Restschuld zurückzustellen.
Eigentumsvorbehalt:
Die BIOANALYTICUM behält sich das Eigentum an gelieferten Berichten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bzw. bis zur Erfüllung aller Forderungen vor. Im Falle einer Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen ist die BIOANALYTICUM berechtigt, eine Verwendung der oben angeführten Produkte zu untersagen, eine sofortige Rücksendung der Originale an die BIOANALYTICUM zu verlangen und auch Empfänger der Berichte hierüber zu informieren.
Haftung und Gewährleistung:
Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden.
BIOANALYTICUM haftet für Schäden, außerhalb des Akkreditierungsbereiches, von aufgrund leichter Fahrlässigkeit verursachten Fehlern in Berichten, maximal bis zum Dreifachen der Auftragssumme, im Akkreditierungsbereich gilt die Versicherungsdeckung nach der Akkreditierungsversicherungsverordnung. Eine Haftung für Nebenpflichtverletzungen aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Davon unberührt bleibt die Haftung im Falle vorsätzlicher und grob fahrlässiger Verletzung der vertraglichen und außervertraglichen Pflichten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die BIOANALYTICUM von etwaigen Ersatzansprüchen Dritter aufgrund der Verwendung von Berichten freizustellen. Etwaige Ansprüche nach
dem Produkthaftungsgesetz bleiben davon unberührt. Sämtliche Ansprüche gegen die BIOANALYTICUM verjähren (sofern gesetzlich einschränkbar) 1 Monat nach Erbringung der Leistung, ausgenommen sind Fälle, in denen die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist. Die Leistung der BIOANALYTICUM gilt als abgenommen, wenn nicht spätestens 2 Wochen nach Zugang beim Auftraggeber schriftlich reklamiert wird. Ansprüche des Kunden auf Wandlung, Minderung oder Kostenerstattung für Ersatzvorhaben bestehen nicht. Eine Haftung für indirekte oder direkte Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn, Auftragsausfall etc., ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Beschwerden:
Beschwerden und Rückfragen über Prüfungen bzw. Prüfergebnisse können mündlich oder schriftlich an die BIOANALYTICUM gerichtet werden. Die BIOANALYTICUM prüft die Berechtigung der Beschwerde durch Nachvollziehung des Prüfaktes. Der Kunde erhält je nach Wunsch eine telefonische oder schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Beschwerdebehandlung.
Schutz der Arbeitserzeugnisse, Vertraulichkeit, Datenverarbeitung:
BIOANALYTICUM behält an den erbrachten Leistungen – soweit diese hierfür geeignet sind – das Urheberrecht. Der Auftraggeber darf die im Rahmen seines Auftrages erstellten Berichte nur für den vereinbarungsgemäß bestimmten Zweck verwenden. Jede anderwärtige Verwendung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung. Die BIOANALYTICUM stellt dem Auftraggeber alle Ergebnisse, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Auftrag erhalten werden, zur Verfügung. Alle vom Auftraggeber erhaltenen Informationen sowie die aus den Untersuchungen gewonnenen Informationen werden – sofern nicht gesetzlich anders geregelt – vertraulich behandelt.
Die BIOANALYTICUM ist berechtigt, unter Beachtung des Datenschutzgesetzes persönliche oder wirtschaftliche Daten des Auftraggebers, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, zu speichern und zu verarbeiten. Die BIOANALYTICUM gibt keine gespeicherten Daten ohne Zustimmung des Auftraggebers weiter (siehe Datenschutzerklärung der Firma Bioanalyticum Institut für Mikrobiologie und Hygiene GmbH).
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Perg